Vorteilskarten in Halblech

Kostenloses Freizeiterlebnis

Als Gast unseres Ortes haben Sie viele Vorteile:

Bus und Bahn kostenlos!

Als Gast der Gemeinde Halblech können Sie mit der elektronischen Gästekarte in der ganzen Region kostenlos mit den Linienbussen und der Bundesbahn fahren. Die elektronische Gästekarte erhalten Sie über Ihren Vermieter.
Machen Sie eine Wanderung und fahren Sie mit dem Linienbus wieder zurück in unseren Ort. Lassen Sie sich sicher und bequem zum Schloss Neuschwanstein bringen oder zum Stadtbummel nach Füssen. Sie sparen dabei Treibstoffkosten, Parkgebühren und sind umweltfreundlich unterwegs. Freuen Sie sich auf Ihren Allgäu-Urlaub.

Weitere Informationen und Fahrplan zum Herunterladen finden Sie hier:

Selbstverständlich hält die Gästeinformation in Buching und Trauchgau ein Fahrplanheft für Sie bereit.

Zug

Ab sofort können die Gäste unseres Ortes zusätzlich zum Liniennetz von Allgäumobil (siehe oben)
das komplette ÖPNV-Streckennetz des Regionalverkehrs Oberbayern (RVO) kostenlos nutzen.
Was brauchen Sie dazu? Nur Ihre freigeschaltete elektronische Gästekarte.

Damit sind nun auch Tagesausflüge nach Oberammergau oder Garmisch-Partenkirchen mit dem Bus kostenlos.

Mit einem Klick auf den nachfolgenden Link können Sie sich Vorschläge mit den aktuellen Fahrzeiten ansehen.

Die Orte des Schlossparks im Allgäu und die Gemeinde Halblech freuen sich sehr Ihnen nun dieses tolle Angebot bieten zu können.
Wir wünschen schon jetzt viel Vergnügen und einen schönen Urlaub.

Kostenlos mit elektronischer Gästekarte

Halblech-Card – Ihre Gästekarte ist bares Geld wert

Ihre Gästekarte gilt im gesamten Landkreis Ostallgäu von Füssen über Nesselwang bis Halblech. Sie erhalten damit bei Bergbahnen, Schlössern, Bädern und anderen Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen ermäßigten bzw. freien Eintritt.

Eine Auflistung der Ermäßigungen bzw. der freien Eintritte finden Sie auf dieser Seite etwas weiter unten, gleich nach den Informationen zur Köngiscard.

Gästecard Halblech

Viel Urlaubspass inklusive

Gastgeber unseres Ortes nehmen im Gästekartensystem der KönigsCard teil. Bei diesem Vermietern erhalten Sie die KönigsCard, die Ihnen die Inanspruchnahme kostenloser Leistungen der beteiligten Leistungspartner und damit kostenfreie attraktive Vorteile und Erlebnisse für Ihren Aufenthalt bietet.

Die Köngiscard ist die All-Inclusive-Karte im Alpenraum mit mehr als 250 Leistungen. Sie nutzen kostenlos Schwimmbäder, Museen, Freizeiteinrichtungen, Sportgeräteverleih und vieles mehr für grenzenlose Erlebnisse. Für Skifahrer ist besonders der 3-Stunden-Skipass interessant. Klicken Sie hier und entdecken Sie die Fülle der Möglichkeiten.

Die Karte gilt im Allgäu, den Ammergauer Alpen, im Blauen Land, im Pfaffenwinkel sowie in Jungholz.

Königscard - Neu

Diese Häuser bieten Ihnen die Königscard:

Ferienwohnung Sonja Geisenberger

Das Haus Sonja Geisenberger in Berghof bietet eine Ferienwohnungen für 2 - 8 Personen.
Weitere Informationen zu diesem Haus finden Sie auf der Homepage.

Ferienwohnung Mayr Tanja F***
Die Ferienwohnung Mayr Tanja in Trauchgau bietet eine Ferienwohnung für je 1 - 5 Personen.
Weitere Informationen zu diesem Haus finden Sie hier.

Ferienhaus Reßle
Das Ferienhaus Reßle in Berghof bietet zwei Ferienwohnungen für je 2 - 4 Personen.
Weitere Informationen zu diesem Haus finden Sie auf der Homepage.

Ferienhaus Rosenstein
Das Ferienhaus Rosenstein in Trauchgau bietet zwei Ferienwohnungen für 2 bis 4 Personen.
Weitere Informationen zu diesem Haus finden Sie auf der Homepage.

Suchen Sie hier die freien Unterkünfte für Ihren Wunschtermin!

Königscard-Partnerlogo

Gästekarte & Kurbeitrag

Blick von St. Peter in der Gemeinde Halblech
Vorteile mit der Gästekarte

Ihre Gästekarte ist bares Geld wert!

Wenn Sie Gast in unserem Ort sind, erhalten Sie von Ihrem Vermieter eine Gästekarte.
Diese Gästekarte bietet viele Leistungen, die wir nachfolgend für Sie zusammengestellt haben:

Kostenlos mit der Gästekarte:

  • Freie Fahrt mit den Linienbussen und der Bundesbahn im südlichen Teil des Landkreises Ostallgäu und z. B. nach Kaufbeuren, Kempten sowie mit den Linienbussen in Oberbayern.
    Die kostenlose Fahrt im ÖPNV ist nur mit einer freigeschalteten elektronischen Gästekarte "Halblech-Card" möglich.Das Fahrplanheft ist in der Gästeinformation und beim Vermieter erhältlich.
  • Ein Tag freier Eintritt im Alpenfreibad Trauchgau (für alle Gäste der Gemeinde Halblech ab einem Mindestaufenthalt von vier Nächten – nur mit der elektronischen Gästekarte "Halblech-Card" möglich).
  • Bücherei in Trauchgau:
  • Verleih von Büchern, Hörbüchern und Spielen
  • Winterwander- und Loipenkarte Ostallgäu
  • Nordic-Walking-Karte Ostallgäu
  • Ortsplan Halblech
  • Viele Veranstaltungen in der Gemeinde Halblech und der Region, z. B. Wanderführungen, Auftritte der Alphornbläser etc.
  • Ehrungen und Präsente bei jedem 5. Aufenthalt ab 4 Nächten (für die Ehrung benötigen wir eine Einwilligungserklärung der Gäste).
  • Besuch des Walderlebniszentrums Ziegelwies in Füssen (Der Baumkronenweg ist für Erwachsene kostenpflichtig.)

Ermäßigungen erhalten Sie:

  • in der Gästeinformation in Buching und Trauchgau beim Kauf von Wander- oder Radkarten und Fotobüchern sowie
  • Bergbahnen – Berg- bzw. Talfahrt
    • Buchenbergbahn in Buching
    • Tegelbergbahn in Schwangau (an der Kasse in der Talstation der Tegelbergbahn)
    • Breitenbergbahn in Pfronten
    • Hörnlebahn in Bad Kohlgrub
    • Bergwelt Hahnenkamm in Reutte (Tirol).
      Dies gilt jedoch nicht für Skipässe.
  • Schwimmbäder
    • Alpenfreibad Trauchgau
    • Kristalltherme Schwangau
      (Für die Kristalltherme sind vergünstigte Karten auch in der Gästeinformation in Buching erhältlich.)
    • ABC-Bad Nesselwang
  • Schlösser und Museen:
    • Schloss Neuschwanstein (für Eintrittskarten die im Ticketcenter Hohenschwangau gekauft werden)
    • Schloss Hohenschwangau (für Eintrittskarten die im Ticketcenter Hohenschwangau gekauft werden)
    • Museum der bayerischen Könige in Hohenschwangau
    • Dorfmuseum Roßhaupten
    • Flößermuseum Lechbruck
  • Schifffahrt auf dem Forggensee
  • Sport, Spiel & Spass
    • Nordic Walking in Halblech
    • Gleitschirm-Tandemflug mit der ortsansässigen Firma Flyteam
    • Wander- und Radtouren mit HLT Sport Aktiv Halblech
    • Kletterhalle "Ammerrock" Wurmansau
    • Waldseilgarten "Höllschlucht" in Pfronten
    • 3D-Bogenparcours in Pfronten
    • Hallenspielplatz "Allgäulino" in Wertach
    • Allgäuer Hallenkartbahn Kaufbeuren
    • Eisstadion Lechbruck
    • Eisstadion Pfronten
    • Floßfahrt Lechbruck
    • Rad- und Bootsverleih Lechbruck
    • Flössergolf Lechbruck
    • Schlossgolf Schwangau
    • Spielgolf Roßhaupten

und viele weitere Möglichkeiten.

Wo bekommt man die Gästekarte?

Die Gästekarte erhalten Sie bei Ihrem Vermieter. Manche Betriebe erfassen die Anmeldung direkt im Computer. Dort bekommen Sie die elektronische Gästekarte, die Ihnen auch die kostenlose Nutzung der Linienbusse ermöglicht.

Andere Vermieter haben einen normalen Meldeschein und Sie erhalten eine Gästekarte aus Papier. Falls Sie Bus fahren wollen, gibt Ihnen Ihr Gastgeber die elektronische Gästekarte. Sie können diese in der Gästeinformation bei Vorlage der Karte und des Meldescheins für den Aufenthaltszeitraum gültig schalten lassen.

Kurbeitrag:

Die Gemeinde Halblech erhebt zur Deckung der Aufwendungen für die touristische Infrastruktur einen zweckgebundenen Kurbeitrag.

Kurbeitrag pro Nacht:

Zeitraum Erwachsene Kinder bis 6 Jahre Kinder 7 – 17 Jahre
Januar – April 1,25 € 0 € 0,85 €
Mai – Sept. 1,40 € 0 € 0,90 €
Okt. – Dez. 1,25 € 0 € 0,85 €

Für Personen, die eine Behinderung von 80 v.H. und mehr durch Behindertenausweis nachweisen können, wird der Kurbeitrag um 50 v.H. ermäßigt. Ist entsprechend dem Schwerbehindertenausweis für den Behinderten eine Begleitperson erforderlich (im Schwerbehindertenausweis ein „B“ für Begleitung eingetragen), wird diese vom Kurbeitrag befreit.

Alle die sich zu Erholungszwecken im Gebiet der Gemeinde Halblech aufhalten, ohne dort ihren Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechts haben, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und im welchem Umfang Einrichtungen, die Erholungszwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Weitere Infos zum Kurbeitrag und zur Meldepflicht finden Sie hier:

Unterkünfte Urlaubs-
Beratung