Allgemeine Geschäftsbedingungen

GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DER GÄSTEINFORMATION HALBLECH

Die Gästeinformation Halblech vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend "BHB" abgekürzt, in Halblech entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem BHB zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB und die Vermittlungstätigkeit der Gästeinformation Halblech. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Stellung der Gästeinformation Halblech
1.1. Die Gästeinformation Halblech hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.
1.2. Sie haftet nicht für die Angaben des BHB, Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom BHB zu erbringenden Leistungen.
1.3. Eine etwaige Haftung der Gästeinformation Halblech aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

2. Vertragsschluss
2.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2. Reisemittler - mit Ausnahme der Gästeinformation Halblech selbst - sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des BHB hinausgehen oder im Widerspruch zur Unter-kunftsbeschreibung stehen.
2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der Gästeinformation Halblech oder dem BHB herausgegeben werden, sind für den BHB und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des BHB gemacht wurden.
2.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
2.5. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
2.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der BHB oder als dessen Vertreter die Gästeinformation Halblech - zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.
2.7. Unterbreitet der BHB bzw. die Gästeinformation Halblech auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des BHB an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annehmen.

3. Besondere Bedingungen bei Gruppen
3.1. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist bei geschlossenen Gruppen (z.B. Schulklassen, Vereinen, Volkshochschulen Verbänden, Firmen usw.) Vertragspartner des BHB die jeweilige Institution, bzw. Firma. Diese hat die volle Zahlungsverpflichtung für den Aufenthaltspreis, Nebenkosten, Rücktrittskosten nach Ziff. 7 diese Bedingungen, verbrauchsabhängige Kosten und Kosten für Zusatzleistungen, die während des Aufenthalts anfallen.
3.2. An den Gruppenverantwortlichen als rechtsgeschäftlicher Vertreter der Gruppe und deren Rechtsträger kann die Gästeinformation Halblech, bzw. der BHB mit rechtlicher bindender Wirkung alle rechtlichen Erklärungen, insbesondere auch Kündigungen oder Abmahnungen richten.
3.3. Sind mit dem Auftraggeber bestimmte Unterkunftskontingente und/oder Gästezahlen vereinbart, so besteht ein kostenfreier Anspruch auf Rücktritt, Kündigung oder Reduzierung der vereinbarten Zahlen und/oder Kontingente nicht. Ebenso sind ein Rücktritt, bzw. eine Kündigung kraft Handelsbrauch ausgeschlossen. Für Teilerücktritte, Reduzierung von Kontingenten oder Gästezahlen und die nicht vollständig Inanspruchnahme gebuchter Leistungen und Kontingente gelten die Bestimmungen in Ziffer 7.

4. Reservierungen
4.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Gästeinformation Halblech oder dem BHB möglich.
4.2. Ist bei Privatgästen eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast/Auftraggeber bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Gästeinformation Halblech Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Gästeinformation Halblech. Erfolgt die Mitteilung so gilt wird die Buchung unabhängig einer von der Gästeinformation Halblech etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.

5. Preise und Leistungen
5.1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
5.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
5.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich An- und Abreisetermin, Aufenthaltsdauer, Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der BHB ein Umbuchungsentgelt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

6. Zahlung
6.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den BHB zu bezahlen.
6.2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der BHB eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtpreises verlangen.
6.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom BHB allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende ich nicht durch Überweisung möglich.

7. Rücktritt und Nichtanreise
7.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
7.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
7.3. Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
7.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%

7.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
7.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
7.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die Gästeinformation Halblech (nicht an den Beherbergungsbetrieb) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

8. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB
8.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
8.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
8.3. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der BHB in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den BHB zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

9. Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
9.2. Die Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Verjährung
10.1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag und gegenüber der Gästeinformation Halblech aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr.
10.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
10.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. der Gästeinformation Halblech Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. die (Tourismusstele) die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem BHB, bzw. der Gästeinformation Halblech findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
11.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den BHB, bzw. die Gästeinformation Halblech nur an deren Sitz verklagen.
11.3. Für Klagen des BHB, bzw. der Gästeinformation Halblech gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.
11.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

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